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12878.2 |
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1724 |
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33.28 |
US Dollar |
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6761.5 |
- |
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| Stand: 07.02.2012 |
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Bei Vertragsabschluß mit der Bullion Value KG erklärt der
Kunde sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Der
Kunde darf sich darauf verlassen, daß die Bullion Value KG
seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
erfüllt.
I. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote der
Bullion Value KG im Rechtsverkehr mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich ausgeschlossen Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
(2) Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen
von diesen AGB enthalten können.
II. Vertragsschluß & Gebühren
(1) Die Angebote der Bullion Value KG sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit
schriftlicher Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) der Bullion Value KG zustande.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Edelmetalle von der Bullion Value KG je am 15. und
zum letzten Tag des Monats gekauft bzw. verkauft werden. Es gelten immer nur die für diesen Tag gültigen
Edelmetallkurse. Kurse bei Vertragsunterzeichnung oder Kündigung sind für den Vertrag nicht relevant und
können daher nicht als Vertragsgrundlage verwendet werden. Fällt der 15. oder letzte Tag des Monats auf
einen Samstag, Sonntag, bundesweiten gesetzlichen Feiertag oder einen anderen Tag, an dem aus sonstigen
Gründen kein Handel betrieben wird, erfolgt der An- bzw. Verkauf am darauf folgenden Handelstag. Diese
Regelung erstreckt sich ebenso auf handelsfreie Tage und gesetzliche Feiertage der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Nur wenn alle für den Ankauf benötigten Unterlagen (Personalausweiskopie, Kundenprofil, Kaufauftrag sowie
der Geldeingang der Gesamtsumme laut Kaufauftrag) bei der Bullion Value KG eingegangen sind, werden wir den
Kunden bei dem entsprechenden Ankauf berücksichtigen.
(3) Die Bullion Value KG macht Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Tresormiete auf
den jeweils aktuellen Depotwert vorschüssig halbjährlich fällig ist. Die Staffelung beläuft sich auf:
- 1.40% p.a. bei postalischer Korrespondenz
- 1.30% p.a. bei Korrespondenz via E-Mail und/oder Tresormiete per Entnahme
- 1.25% p.a. bei Nutzung des Online-Depots und ausschließlicher Korrespondenz via E-Mail.
Diese Kondition gilt, sobald der Kunde das ihm zu diesem Zweck von der Bullion Value KG zur Verfügung gestellte Formblatt
unterzeichnet hat. Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät spätestens 21 Tage
nach Rechnungszugang in Verzug. Bei ausbleibender Zahlung wird die Bullion Value KG den fälligen Betrag mit dem aktuellen
Depotwert des Kunden verrechnen. Die Verwaltungsgebühr ist in keinem Falle rückerstattungsfähig. Tresormiete wird fällig beim
Ankauf sowie an den Stichtagen (1.4/1.10) eines Jahres. Zur Errechnung der Verwaltungsgebühren wird der London Gold Fix (P.M.)
bzw. der London Silver Fix für die Bewertung des Depotwertes herangezogen. Sofern die Tresormiete nicht per Entnahme gezahlt
wird, überweist der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist auf das Konto der Bullion Value KG
(Kontonummer: 0933520101) und nicht auf das Investitionskonto.
(4) Sofern der Kunde im Kaufauftrag oder nachträglich die schriftliche Korrespondenz und Zustellung aller betreffenden Dokumente
(Bestätigungen, Rechnungen und ggf. Mahnungen, Depotberichte) via E-Mail gewünscht hat bzw. das Online-Depot aktiv nutzt, ist er
dazu verpflichtet, ein E-Mail-Postfach mit einer ausreichenden Größe vorzuhalten. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass
der Kunde etwaige Spamfilter-Einstellungen seitens des zuständigen Providers überprüft hat, um die Zustellung der E-Mails durch
die Bullion Value KG sicherzustellen.
(5) Sämtliche Einkaufspreise beinhalten bankenübliche Handlingsgebühren, welche bei Ankauf automatisch mit dem Depotwert verrechnet werden.
(6) Silber ist in physischer Form in Barren ab 100g verfügbar. Sollte der Kunde eine physische Auslieferung seiner Edelmetalle
wünschen, werden Silberanteile unter 100g zum aktuellen Tageskurs in Bar ausgezahlt.
III. Insolvenzschutz & Risiken
(1) Bei den von der Bullion Value KG verwalteten Anlagen handelt es sich um Sondervermögen der Anleger, welches
rechtlich vom Vermögen der Bullion Value KG getrennt ist.
(2) Bei einer Insolvenz der Bullion Value KG oder der Bank bleibt das Vermögen der Anleger unberührt und wird
von der Insolvenzmasse als Sondervermögen ausgesondert. Im Todesfall tritt automatisch die Bank als Vermögensverwalter ein.
(3) Edelmetalle unterliegen Schwankungen. Wir geben daher ausdrücklich zu bedenken, dass der Handel mit
Edelmetallen grundsätzlich mit Risiken verbunden ist. Auf das Kursänderungsrisiko und das Risiko rückläufiger
Anteilspreise wird ausdrücklich hingewiesen. Für durch diese Risiken eingetretene Schäden haftet die Bullion Value KG nicht.
IV. Kündigungsrecht
(1) Sowohl der Kunde als auch die Bullion Value KG können die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne trennbare
Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregel vereinbart ist, jederzeit ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für ein Geschäft eine Laufzeit oder eine von Abs. (1) abweichende Regelung vereinbart, kann eine fristlose
Kündigung ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden auch unter Berücksichtung der
berechtigten Belange der Bullion Value KG, unzumutbar macht , die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gleiches gilt
für die Kündigung seitens der Bullion Value KG.
V. Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
(1) Die gegenüber der Bullion Value KG bekannt gegebenen
Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse gelten, bis ihr eine
schriftliche Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung
schriftlich zugeht, es sei denn, die Umstände sind der Bullion
Value KG bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt.
Dies gilt auch, wenn die Befugnisse in einem öffentlichen
Register eingetragen sind und eine Änderung veröffentlicht ist.
(2) Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte,
daß die Bullion Value KG von einem eingetretenen Mangel in
der Geschäftsfähigkeit seines Vertreters unverschuldet keine
Kenntnis erlangte.
VI. Legitimationsurkunde
(1) Nach dem Tode des Kunden kann die Bullion Value KG zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die
Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckungszeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse
verlangen. Die Bullion Value KG kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckungszeugnisses
verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie
von der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.
(2) Die Bullion Value KG ist berechtigt, auch die in Urkunden nach Absatz 1 Satz 2 als Erbe oder Testamentsvollstrecker
bezeichneten Personen als Berechtigte anzusehen, insbesondere sie verfügen zu lassen und mit befreiender Wirkung an sie
zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Bullion Value KG die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkunden kannte oder
infolge Fahrlässigkeit nicht kannte.
VII. Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(3) Die Bullion Value KG haftet nicht für Schäden die durch Höhere Gewalt verursacht worden sind.
(4) Sofern der Kunde den Online-Depotservice der Bullion Value KG nutzt, haftet Bullion Value KG nicht für Fehlfunktionen des Internets, das
Verschulden technischer Dienstleister oder die verzögerte Aktualisierung der online verfügbaren Daten. Vor Anlageentscheidungen sollte daher
immer der persönliche Kontakt zu den Mitarbeitern der Bullion Value KG gesucht werden.
VIII. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht des Kunden
(1) Die Bullion Value KG führt die Aufträge des Kunden mit der größtmöglichen Sorgfalt aus. Für den Kunden bestehen
seinerseits besondere Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten:
a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen
Der Bullion Value KG sind unverzüglich schriftlich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen
anzuzeigen, so z.B. Änderung des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit
des Kunden oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen, sowie Änderung die der Bullion Value KG bekannt gegebenen
Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse. Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern
eingetragen und veröffentlicht werden.
b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen
Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
c) Unverzügliche Reklamation
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Edelmetallaufstellungen oder sonstige Mitteilungen der Bullion Value KG, sowie Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Auftragserfüllung durch die Bullion Value KG müssen unverzüglich erhoben werden.
(2) Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten gehen zu Lasten des Kunden.
IX. Sparpläne
(1) Mit Abschluss eines Gold- bzw. Junior-Sparplans verpflichtet sich der Kunde, den vereinbarten Sparbetrag monatlich an die Bullion Value KG zu entrichten.
Der vereinbarte Sparbetrag beträgt bei allen Sparplänen (Gold-, Silber- und Junior-Sparplan) mindestens EUR 50,00 monatlich. Eine Erhöhung des Sparbetrages
ist jederzeit möglich. Der Kunde erhält halbjähr-lich automatisch einen Kontoauszug über seinen aktuellen Bestand zugesandt.
(2) Eine Aussetzung des Sparbetrages ist nach vorheriger Absprache mit der Bullion Value KG möglich.
(3) Es gelten für die Sparpläne Mindestlaufzeiten von 12 Monaten (Goldsparplan) und 60 Monaten (Junior-Sparplan). Hierbei gilt nicht die Zeit als Maßstab,
sondern die Einzahlungen. D.h. bei einem Sparplan müssen 12 Raten geleistet werden, beim Junior-Sparplan 60 Raten. Nach der Mindestlaufzeit des Sparplans gilt dieser
als Vertrag ohne Laufzeit und ist somit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen kündbar.
(4) Mit Abschluss eines "Sparplans" verpflichtet sich der Kunde, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Der Kunde wird eine entsprechende Einzugsermächtigung
erteilen, es sei denn, Bullion Value KG stimmt ausnahmsweise der Zahlung per Überweisung zu. Bullion Value KG behält sich den jederzeitigen Widerruf dieser
Zustimmung vor. Abhängig von der gewählten Zahlungsart können dem Kunden weitere Kosten bei seinem Finanzdienstleister entstehen.
(5) Die Rechnungsbeträge sind jeweils zum dritten Werktag eines Monats ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt
hat, zieht die Bullion Value KG den Rechnungsbetrag am dritten Werktag eines Monats im Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein.
Sollte der Kunde keine Einzugsermächtigung erteilt haben, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag eines Monats auf dem im Kaufauftrag angegebenen
Konto der Bullion Value KG gutgeschrieben sein.
(6) Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder des Verschuldens der kontoführenden Bank/Kreditinstitut zurückgereichte
Lastschrift erhebt die Bullion Value KG einen Pauschalbetrag i.H.v. EUR 8,00 für die Rücklastschrift. Dieser Betrag wird bei der nächsten Abbuchung mit
berücksichtigt. Die Abschlussgebühr wird zusammen mit der Sparrate eingezogen.
(7) Der Kunde wird der Bullion Value KG unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner
Rechtsform und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung anzeigen. Die Anzeige muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
(8) Von der monatlich geleisteten Investitionssumme werden jeweilig die Tresormiete (monatlich nachschüssig) sowie das Vertragsagio eingezogen. Bei Silber
wird darüber hinaus die MwSt. (aktuell 8% in der Schweiz) von der Sparrate eingezogen.
(9) Der Investitionsbetrag wird jeweils zum 15. (bzw. zum nächsten Werktag) eines Monats in physisches Edelmetall investiert und in einer Schweizer
Kantonalbank mit Staatsgarantie gelagert.
(10) Beim Edelmetallankauf über Sparpläne wird hinsichtlich des Goldes auf 0.1g sowie bei Silber auf 1g zu Gunsten des Kunden aufgerundet. Die Ankaufsmenge wird auf
eine Kommastelle berechnet. Beispiel: 70 Euro Ankauf, Goldkurs 20 Euro pro g, Resultierende Ankaufsmenge: 3.5g.
(11) Der Inhaber (Antragsteller) beim Junior-Sparplan muss beim Vertragsabschluss minderjährig sein, d.h. dass 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(12) Die Tresormiete beträgt zum Start des Goldsparplans 1,3% (Junior-Sparplan: 1,2%). Jedes Jahr wird dieser Tresormietensatz um 0,05% reduziert, bis
auf 0,4% (Junior-Sparplan: 0,3%). Die Tresormiete wird monatlich nachschüssig von der Rate abgezogen, ohne dass eine gesonderte Abrechnung erfolgt.
(13) Die Abschlussgebühr beträgt 100 Euro beim Goldsparplan und 50 Euro beim Junior-Sparplan.
(14) Die angesparten Edelmetalle können nach der Mindestlaufzeit ausgezahlt oder abgeholt werden. Die angesparte Menge bei Auflösung des Vertrages wird bei
Gold auf 1g, bei Silber auf 100g abgerundet.
(15) Bei vorzeitiger Auflösung des Sparplans wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des aktuellen Werts, mindestens jedoch 100,00 Euro, erhoben.
X. Änderungen der AGB
(1) Bullion Value KG behält sich vor, diese AGB zu ändern. Auf Änderungen oder Einführung zusätzlicher Bedingungen wird der Kunde unmittelbar hingewiesen.
Ist ein solcher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich, wird die Bullion Value KG durch deutlich sichtbare Auslegung im
Unternehmen auf die Änderung hinweisen.
(2) Ist dieser Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen drei Wochen schriftlich widerspricht.
Bullion Value KG wird dann die geänderte Fassung der AGB der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
XI. Schlußbestimmungen
(1) Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, ob der Bezug des
Inhalts von der Bullion Value KG aus dem In- oder Ausland erfolgt.
(2) Sitz der Bullion Value KG ist Hamburg. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
Die Bullion Value KG ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, kann die Bullion Value KG an ihrem
allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
(4) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die
dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Hamburg, im Juni 2010
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